Public Sector - Steuerberatung
Im Zuge der Besteuerung des öffentlichen Sektors und seiner Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften gelangen steuerliche Spezialregelungen zur Anwendung. Aus diesem Grunde benötigen der öffentliche Sektor und seine Unternehmen eine branchenspezifische steuerrechtliche Beratung.
Wir sind im öffentlichen Sektor eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften und blicken auf eine jahrelange Erfahrung in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung von Körperschaften öffentlichen Rechts zurück.
Unsere Kanzlei berät den öffentlichen Sektor und seine Unternehmen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sowie insbesondere ihrer wirtschaftlichen Betätigungen und erbringen dabei unterschiedlichste Steuerberatungsdienstleistungen, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit von Gesetzes wegen im Bereich der Umsatzsteuer und der Lohnabgaben liegt.
Neben der laufenden Steuerberatung kommt der steuer- und wirtschaftsrechtlichen Gestaltungsberatung eine besondere Bedeutung zu. Dabei verfolgen wir das Ziel, eine langfristige Minderung der Steuerlast unserer Mandanten im öffentlichen Sektor zu erreichen.